ZerkleinerungsgradArzneidrogen müssen vor ihrer Weiterverarbeitung oder Anwendung zur besseren Extraktion zerkleinert werden; grobe Zerkleinerung = Schnittdroge (Grobschnitt, Feinschnitt); feine Zerkleinerung = Pulverisierung.ZüchtungMaßnahmen zur Verbesserung des Ertrages, zur Erhöhung der Wirkstoffmenge und der Reduktion unerwünschter Inhaltsstoffe von Arzneipflanzen.ZulassungsnummerAbk.: Z.Nr.; Hinweis auf Arzneimittelpackungen, dass ein Präparat geprüft und staatlich zugelassen wurde (>> Arzneispezialität). Ungeprüfte (>> Verzehrprodukte) oder Lebensmittel weisen keine Zulassungsnummer auf. |