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Taxierhinweis für die Apotheke: Man erreicht die Erstattungsfähigkeit über Taxierung als "Beruhigender Tee 2". (Siehe aktuellen Taxbehelf zur Österreichischen Arzneitaxe)
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Taxierhinweis für die Apotheke: Man erreicht die Erstattungsfähigkeit über Taxierung als "Beruhigender Tee 3". (Siehe aktuellen Taxbehelf zur Österreichischen Arzneitaxe)
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Taxierhinweis für die Apotheke: Man erreicht die Erstattungsfähigkeit über Taxierung als "Beruhigender Tee 4". (Siehe aktuellen Taxbehelf zur Österreichischen Arzneitaxe)
Allgemeine Informationen: Beruhigungstees
Nervosität, Unruhezustände und Einschlafstörungen
lassen sich mit Arzneitees gut behandeln. Vor allem bei Schlafstörungen
wirken entsprechende Teemischungen schlafanstoßend, ohne narkotische
oder hypnotische Effekte hervorzurufen; es kommt also zu einem erholsamen
Schlaf ohne nachhängende Müdigkeit, wie sie z.B. nach
Einnahme einiger Benzodiazepine beobachtet wird, auch führen
Arzneitees nicht zu Gewöhnung oder Abhängigkeit.
Die Arbeitsgruppe "Arzneitees - Teedrogen" der ÖGPhyt
schlägt deshalb zur Behandlung von Unruhezuständen und
von Einschlafstörungen einige Teemischungen vor, die im Folgenden
näher charakterisiert sind. Die einzelnen dabei vorgeschriebenen
Drogen haben sich in der Praxis in Jahrzehnten erfolgreich bewährt.
Pharmakologische Prüfungen einzelner Inhaltsstoffe geben Hinweise
auf eine Beeinflussung physiologischer Vorgänge im Gehirn (Rezeptor-Bindungsstudien,
Beeinflussung des Glucose-Stoffwechsels im Gehirn u.a.). Bei nervösen
Störungen, die mit leichten depressiven Stimmungen einhergehen,
wird der Beruhigende Tee 4 empfohlen.
Aufgenommen sind Rezepte, die von den ÖGPHYT-Arbeitsgruppen „Arzneitees − Teedrogen“ (Leitung: Univ-Prof. Max Wichtl) und „Phytorezeptur“
(Leitung: Mag.pharm. Ilona Leitner) erstellt oder aus der Fülle der in der Literatur verfügbaren ausgewählt und auf sinnvolle Zusammensetzung und
Anwendung geprüft wurden. Die Mehrzahl davon fand inzwischen Aufnahme in das Österreichische Arzneibuch, deshalb sind hier auch alle
„Offizinalen Zubereitungen“ des ÖAB angeführt, soweit sie pflanzliche Wirkstoffe enthalten.