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Taxierhinweis für die Apotheke:
Man erreicht die Erstattungsfähigkeit über Taxierung als "Beruhigender Tee 2". (Siehe aktuellen
Taxbehelf zur Österreichischen Arzneitaxe)

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Taxierhinweis für die Apotheke:
Man erreicht die Erstattungsfähigkeit über Taxierung als "Beruhigender Tee 3". (Siehe aktuellen
Taxbehelf zur Österreichischen Arzneitaxe)

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Taxierhinweis für die Apotheke:
Man erreicht die Erstattungsfähigkeit über Taxierung als "Beruhigender Tee 4". (Siehe aktuellen
Taxbehelf zur Österreichischen Arzneitaxe)
Allgemeine Informationen: Beruhigungstees
Nervosität, Unruhezustände und Einschlafstörungen lassen sich mit Arzneitees gut behandeln. Vor allem
bei Schlafstörungen wirken entsprechende Teemischungen schlafanstoßend, ohne narkotische oder
hypnotische Effekte hervorzurufen; es kommt also zu einem erholsamen Schlaf ohne nachhängende
Müdigkeit, wie sie z.B. nach Einnahme einiger Benzodiazepine beobachtet wird, auch führen Arzneitees
nicht zu Gewöhnung oder Abhängigkeit.
Die Arbeitsgruppe "Arzneitees - Teedrogen" der ÖGPhyt schlägt deshalb zur Behandlung von
Unruhezuständen und von Einschlafstörungen einige Teemischungen vor, die im Folgenden näher
charakterisiert sind. Die einzelnen dabei vorgeschriebenen Drogen haben sich in der Praxis in
Jahrzehnten erfolgreich bewährt. Pharmakologische Prüfungen einzelner Inhaltsstoffe geben Hinweise auf
eine Beeinflussung physiologischer Vorgänge im Gehirn (Rezeptor-Bindungsstudien, Beeinflussung des
Glucose-Stoffwechsels im Gehirn u.a.). Bei nervösen Störungen, die mit leichten depressiven Stimmungen
einhergehen, wird der Beruhigende Tee 4 empfohlen.
Aufgenommen sind Rezepte, die von den ÖGPHYT-Arbeitsgruppen „Arzneitees − Teedrogen“ (Leitung:
Univ-Prof. Max Wichtl) und „Phytorezeptur“ (Leitung: Mag.pharm. Ilona Leitner) erstellt oder aus der
Fülle der in der Literatur verfügbaren ausgewählt und auf sinnvolle Zusammensetzung und Anwendung
geprüft wurden. Die Mehrzahl davon fand inzwischen Aufnahme in das Österreichische Arzneibuch, deshalb
sind hier auch alle „Offizinalen Zubereitungen“ des ÖAB angeführt, soweit sie pflanzliche Wirkstoffe
enthalten.