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Kleines Wörterbuch - online Version

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Phytotherapie: Worum es geht

Die Behandlung von Krankheiten mit pflanzlichen Arzneimitteln heißt "Phytotherapie". In der Phytotherapie kommen ausschließlich sogenannte Phytopharmaka zur Anwendung. Bei diesen pflanzlichen Arzneimitteln handelt es sich meist um Pflanzen( teile), die durch Trocknen lagerfähig gemacht wurden (="Arzneidrogen") oder um verschiedene Zubereitungen daraus, wie etwa Tinkturen oder Extrakte, die in Folge zu Tabletten, Kapseln, Dragees etc. weiterverarbeitet werden können.

Die Pharmakognosie fordert die Erfüllung von strengen Qualitätsnormen für diese Arzneidrogen, denn Qualität hat Vorrang. Ohne Qualitätskriterien ist die Wirkung pflanzlicher Arzneien nämlich unüberprüfbar.

Mit pflanzlichen Arzneimitteln können Befindlichkeitsstörungen und leichte bis mittelschwere Erkrankungen (z. B. des MagenDarmtraktes, der Atemwege,…) behandelt werden. Man kann aber pflanzliche Arzneimittel mit Erfolg auch zusätzlich zu anderen Therapieformen bei schweren Erkrankungen einsetzen, um deren Symptome zu lindern.

Die wissenschaftliche Betrachtung der Pflanzenheilkunde geht allein von biologischen Prinzipien, wie dem "DosisWirkungs/NebenwirkungsModell" und anderen pharmakodynamischen (ã siehe Lexikonteil) Modellen aus.

Wichtige Grundsätze der Phytotherapie:

 
  • Die Wirkung beruht auf bestimmten Pflanzeninhaltsstoffen: diese chemischen Wirkstoffe greifen an bestimmten Rezeptoren im menschlichen Organismus an oder führen auf physikalische Weise zu einem Effekt.
  • Dosis – Wirkungsbeziehung: Zum Erzielen eines therapeutischen Effekts ist eine Mindestdosis erforderlich; bei Unterdosierung tritt keine Wirkung auf, bei extremer Überdosierung können unerwünschte Wirkungen eintreten.
  • Pflanzliche Arzneimittel stellen, auch wenn sie nur aus einer einzigen Pflanze hergestellt werden, ein Vielstoffgemisch dar.
  • Die Qualität der angewendeten Arzneimittel ist mit medizinischnaturwissenschaftlichen Methoden überprüfbar.

Dies bedeutet, dass gemäß dieser Definition auch homöopathische Zubereitungen oder BachBlütenpräparationen nicht zu den pflanzlichen Arzneimitteln im Sinne der Phytotherapie gehören. Damit soll aber die mögliche oder tatsächliche Wirksamkeit der erwähnten Methoden oder Substanzen nicht in Abrede gestellt werden.

Nicht als Phytopharmaka gelten weiters aus Pflanzen isolierte Wirkstoffe (= Reinsubstanzen, z.B. Menthol, Codein, Morphin, Digitoxin), die eher den chemisch synthetischen Substanzen gleichgestellt werden.

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