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Kleines Wörterbuch - online Version

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Phytotherapie von A-Z
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Zerkleinerungsgrad
Arzneidrogen müssen vor ihrer Weiterverarbeitung oder Anwendung zur besseren Extraktion zerkleinert werden; grobe Zerkleinerung = Schnittdroge (Grobschnitt, Feinschnitt); feine Zerkleinerung = Pulverisierung.

Züchtung
Maßnahmen zur Verbesserung des Ertrages, zur Erhöhung der Wirkstoffmenge und der Reduktion unerwünschter Inhaltsstoffe von Arzneipflanzen.

Zulassungsnummer
Abk.: Z.Nr.; Hinweis auf Arzneimittelpackungen, dass ein Präparat geprüft und staatlich zugelassen wurde (>> Arzneispezialität). Ungeprüfte (>> Verzehrprodukte) oder Lebensmittel weisen keine Zulassungsnummer auf.

 
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