Zerkleinerungsgrad
Arzneidrogen müssen vor ihrer Weiterverarbeitung oder Anwendung zur besseren Extraktion
zerkleinert werden; grobe Zerkleinerung = Schnittdroge (Grobschnitt, Feinschnitt); feine
Zerkleinerung = Pulverisierung.
Züchtung
Maßnahmen zur Verbesserung des Ertrages, zur Erhöhung der Wirkstoffmenge und der Reduktion
unerwünschter Inhaltsstoffe von Arzneipflanzen.
Zulassungsnummer
Abk.: Z.Nr.; Hinweis auf Arzneimittelpackungen, dass ein Präparat geprüft und staatlich zugelassen
wurde (>> Arzneispezialität). Ungeprüfte (>> Verzehrprodukte) oder Lebensmittel weisen
keine Zulassungsnummer auf.
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