Zerkleinerungsgrad
Arzneidrogen müssen vor ihrer Weiterverarbeitung oder Anwendung
zur besseren Extraktion zerkleinert werden; grobe Zerkleinerung
= Schnittdroge (Grobschnitt, Feinschnitt); feine Zerkleinerung =
Pulverisierung.
Züchtung
Maßnahmen zur Verbesserung des Ertrages, zur Erhöhung
der Wirkstoffmenge und der Reduktion unerwünschter Inhaltsstoffe
von Arzneipflanzen.
Zulassungsnummer
Abk.: Z.Nr.; Hinweis auf Arzneimittelpackungen, dass ein Präparat
geprüft und staatlich zugelassen wurde (>> Arzneispezialität).
Ungeprüfte (>> Verzehrprodukte) oder Lebensmittel weisen
keine Zulassungsnummer auf.
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